Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Widmung für das Campingresort Hinterstoder bestätigt. Das Gericht lehnte den Antrag des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich (LVwG) auf Aufhebung der Widmung ab. Der Antrag war aufgrund eines Einspruchs entstanden, der gegen die Widmung erhoben worden war. Die Entscheidung des VfGH bedeutet, dass das Projekt weiterhin im Rahmen der geplanten Nutzung fortgeführt werden kann. Die Widmung wurde ursprünglich erteilt, um den Ausbau des Campingresorts zu ermöglichen. Die Beteiligten hatten unterschiedliche Auffassungen, was die rechtliche Prüfung notwendig machte. Der VfGH hat nun klargestellt, dass die Widmung rechtmäßig ist. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die zukünftige Entwicklung des Campingresorts. (meinbezirk.at)

Verfassungsgericht bestätigt Widmung für Campingresort Hinterstoder
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