Die Tiroler Landesregierung hat nach mehreren Angriffen auf Schafe eine Abschussverordnung für einen Schadwolf erlassen. Die Verordnung trat am Dienstag in Kraft und gilt bis 27. September 2026. Sie betrifft den Bezirk Landeck, wo mehrere Rissereignisse gemeldet wurden. Die betroffenen Jäger wurden bereits über die Maßnahmen informiert.
Die Verordnung ist Teil einer Reihe von Schutzmaßnahmen, um die Sicherheit der Landwirtschaft zu gewährleisten. Die Landesregierung hat die Entscheidung nach sorgfältiger Prüfung getroffen. Die genaue Identität des betroffenen Wolfs ist noch nicht bekannt.
Die Verordnung sieht vor, dass der Schadwolf unter bestimmten Bedingungen abgeschossen werden darf. Die genauen Kriterien wurden in der Kundmachung festgelegt. Die Jägerschaft wird über die Durchführung der Maßnahmen aufgeklärt.
Die Landesregierung betont, dass die Verordnung im Einklang mit den geltenden Gesetzen steht. Die Maßnahme gilt als letzter Ausweg, um die Interessen der Landwirte zu schützen. Die genaue Auswirkung auf die Wolfpopulation wird noch beurteilt.

























