Thüringen plant ein zweites Entlastungsgesetz, das den Bürokratieabbau bis Ende 2026 beschleunigen soll. Die Landesregierung will damit weiterhin Verwaltungsprozesse vereinfachen und die Belastung für Unternehmen und Bürger reduzieren. Das Gesetz wurde im Rahmen einer Regierungskonferenz vorgestellt und soll als Fortsetzung des ersten Entlastungsgesetzes aus dem Jahr 2024 verstanden werden. Es umfasst Maßnahmen zur Digitalisierung, zur Reduzierung von Formularen und zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren.
Das neue Gesetz zielt darauf ab, die Verwaltungsabläufe transparenter und effizienter zu gestalten. Dazu gehören beispielsweise die Einführung von einheitlichen digitalen Formularen sowie die Schaffung von einheitlichen Verwaltungsleistungen. Die Landesregierung betont, dass die Maßnahmen auf Feedback aus Unternehmen und Bürgern basieren. Einige Experten sehen in dem Gesetz eine wichtige Initiative, um die Wirtschaftsfreiheit in Thüringen zu stärken.
Die Umsetzung des Gesetzes wird bis 2026 abgeschlossen. Dabei wird die Landesregierung eng mit den Kommunen und Behörden zusammenarbeiten. Die genaue Umsetzung und die Finanzierung sind noch im Gespräch. (it-boltwise.de)














