Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat entschieden, dass die Festnahme eines Schießübungsteilnehmers in Vorchdorf rechtswidrig war. Die Polizei hatte im Oktober 2025 einen Einsatz gestartet, nachdem Schießübungen auf einem Gehöft gemeldet wurden. Dabei wurden mehrere Personen festgenommen. Das Gericht bestätigte nun, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Festnahme und Anhaltung nicht erfüllt waren. Die Entscheidung betrifft einen der Teilnehmer, der eine Beschwerde einreichte. Die Behörden müssen nun prüfen, ob weitere Schritte nötig sind. Die Situation zeigt, dass die Durchsetzung von Gesetzen in solchen Fällen streng überwacht wird.
Oberösterreich: Festnahme bei Schießübung als rechtswidrig eingestuft
























