Ein Stimmzettel bei der Wahl am 20. September in Berlin weist einen Namenfehler auf. Bei einem Kandidaten der Partei „Die Urbane“ ist der erste Vorname statt des Nachnamens vermerkt worden. Das Landeswahlamt hat entschieden, dass der Fehler so bleibt. Die Wahlbehörde hat keine Korrektur vorgenommen. Der Fehler wurde durch einen Verschub auf dem Stimmzettel verursacht. Die Wählerinnen und Wähler können den Kandidaten trotz des Namensfehlers auf dem Stimmzettel abstimmen. Die Wahlbehörde betont, dass der Fehler nicht die Gültigkeit der Stimmen beeinträchtigt. Die Wahl am 20. September gilt als regulär abgehalten. Die Partei „Die Urbane“ hat den Fehler bestätigt und erklärt, dass der Kandidat dennoch auf der Liste steht. Die Wahl in Berlin wird als wichtiges Ereignis im politischen Leben der Stadt angesehen.





















