Eine 57-jährige Österreicherin wurde am Dienstag am Landesgericht Linz wegen Zuhälterei und Menschenhandels verurteilt. Das Schöffengericht verhängte eine Gefängnisstrafe von 24 Monaten, davon acht unbedingt. Laut Urteil lockte die Angeklagte Chinesinnen unter falschen Versprechungen nach Österreich und zwang sie zur Prostitution. Die Taten wurden im Rahmen einer gerichtlichen Verhandlung entschieden. Die Betroffenen wurden unter dem Eindruck von falschen Hoffnungen in das Land gezogen. Die Staatsanwaltschaft hatte den Fall vor Gericht gebracht. Die Strafverfolgung wurde durch die österreichische Justiz durchgeführt. Die Verurteilung ist rechtskräftig. Die Angeklagte wurde für ihre Handlungen zur Rechenschaft gezogen. Die Justiz betont die Schwere der Tat. Die Strafe spiegelt die Schwere der Verbrechen wider. Die Verurteilung ist ein Ergebnis der gerichtlichen Untersuchung. Die Taten wurden nach strengen Gesetzen bestraft. Die Justiz setzt sich für die Rechte der Betroffenen ein.
Österreicherin verurteilt zu Gefängnisstrafe wegen Zwangsprostitution




























