Die Bundesgerichtshofs (BGH) hat in einer Entscheidung bestätigt, dass Bewohner von Altersheimen das Recht auf Nutzung von Fernsehgeräten haben. Dies betrifft insbesondere das Land Rheinland-Pfalz und das gesamte Deutschland. Die Entscheidung klärt, dass keine zusätzliche Lizenz für die Nutzung von Fernsehgeräten im Altersheim erforderlich ist. Die BGH betont, dass die Nutzung von Fernsehgeräten ein Teil der alltäglichen Lebenswelt der Bewohner ist. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Pflege und Betreuung in Altersheimen. Die BGH hat die Rechtslage für die Bewohner und Pflegekräfte geklärt. Die Entscheidung ist von Bedeutung für die Versorgung im Alter.
BGH-Entscheidung zur Nutzung von Fernsehgeräten im Altersheim



























